Das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ist das Rechtsgebiet, das die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben, regelt. Es wird unter 3 Hauptpunkten als Privates, Gemeinsames und Sozialsicherheitsrecht untersucht. Der Zweck des Arbeits- und Sozialversicherungsgesetzes besteht darin, die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu schützen und für soziale Sicherheit zu sorgen.

Heute bietet das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, das mit der Institutionalisierung des Wirtschaftslebens an Bedeutung gewonnen hat, Lösungen, die die soziale Wohlfahrt der Arbeitnehmer erhöhen. Zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht gehören einzuhaltende Einstellungs- und Kündigungsverfahren, Erstellung von Arbeitsverträgen und Betriebsordnungen, Kündigung und Wiedereinstellung, Abfindung und Kündigung, rechtmäßige Kündigung, Arbeitsunfälle, Arbeitsplatzübernahmen, Arbeitgeberwechsel, Organisationsänderungen.

Unsere Kanzlei berät nicht nur bei Rechtsstreitigkeiten, die im Rahmen des Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnisses und besonders des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 und des Gesetzes Nr. 5953 über die Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Presseberuf entstehen können; sondern bietet auch folgende Dienstleistungen an:

  • Der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, die in allen Arten von Gesetzen zur Regelung des Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnisses vorgesehen sind, Lösung der Probleme, die bei diesen Vertragstypen auftreten,
  • Der Unterstützung und Beratung der Personalabteilungen der Mandantenunternehmen im Lichte des Gesetzes, der Lehre und der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in den Prozessen der Fortsetzung, Beendigung und Postbeendigung des Arbeitsvertrags, insbesondere den Kündigungs- und Disziplinarverfahren und Verfolgung und Abschluss der Prozess- und Mediationsphase,
  • Die Erstellung und Überarbeitung aller Arten von Richtlinien, Verfahren und Anweisungen wie Disziplinarverfahren und Arbeitsordnungen,
  • Die Verfolgung der eingereichten Klagen bezüglich der Streitigkeiten aus dem Sozial- und allgemeinen Krankenversicherungsgesetz Nr. 5510,