Das Rechtsgebiet des Erbrechts regelt, an wen und wie alle hinterlassenen Vermögenswerte beim Tod oder Verschwinden einer natürlichen Person übertragen werden.

  • Scheingeschäfte beim Erbfall,
  • Vermögensaufteilung im Erbfall,
  • Pflichtteil am Erbe,
  • Pflichtteilergänzungsklage,
  • Erbschaftsverweigerung,
  • Erstellung und Ausfertigung von Testamenten,
  • Widerruf und Ausarbeitung von Testamenten