Das Gesundheitsrecht ist ein Teilgebiet des Medizinrechts, das sich mit der Existenz und Erbringung von Gesundheitsleistungen, den Rechten von Patienten und Ärzten sowie den Grundrechten des Einzelnen befasst, indem es das Verantwortungsbewusstsein des Gesundheitspersonals betont. Es umfasst viele Bereiche wie Gesundheitsrecht, Umweltgesundheits- und Lebensmittelrecht, rechtliche Struktur von Krankenhäusern, Krankenversicherung, Gesundheitsausgaben, Organisation und Verwaltung des Gesundheitsministeriums.

  • Vereinbarung und Vorbereitung von Verträgen, die mit den Lieferanten, Mitarbeitern, Patienten und staatlichen Einrichtungen von Gesundheitseinrichtungen gemäß dem Gesetz abzuschließen sind,
  • Weiterverfolgung von Strafsachen, Schadens- und Schmerzensgeld, die sich aus Diagnose- und Behandlungsfehlern des im Gesundheitsbereich tätigen Personals ergeben,
  • Begleitung von Arztklagen in Straf- und Versicherungsstreitigkeiten wegen Fehlverhalten
  • Entschädigungsfälle aufgrund von Arztfehlern